Der Anspruch auf Entgeltumwandlung –
bestimmen Sie, wo es lang geht
Wenn sich Wege trennen
Betriebsrente statt Abfindung
Mit der Neufassung des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz können Abfindungszahlungen im höheren Umfang als bisher steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.
Pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit eines Arbeitnehmers können Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Gesetzlichen Rentenversicherung hierfür aufgewendet werden. Der mögliche Gesamtbetrag ist allerdings auf 10 Jahre begrenzt.
!!! Damit können in 2019 auf der Grundlage der in diesem Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze insgesamt 32.160 € steuerfrei z.B. in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Mehr Rente statt mehr Gehalt –
Die Alternative: Motivation, die ankommt – mehr Rente statt mehr »Brutto«
Investieren Sie als Arbeitgeber die geplante Gehaltserhöhung stattdessen in die betriebliche Altersversorgung, dann kommt jeder Euro Ihren Arbeitnehmern zugute. Investieren Sie zudem auch einen Teil der
eingesparten Lohnnebenkosten in die Betriebsrente, dann wird diese Alternative für Ihre Arbeitnehmer noch attraktiver.
!!! Nebenbei kann Ihr Unternehmen Lohnnebenkosten sparen und reduziert die Bemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen
Klug kombiniert –
Betriebliche Grundversorgung
Der Entgeltumwandlungsanspruch wird i. d. R. völlig unkompliziert über eine Direktversicherung realisiert. Bis zu jährlich 4% der BBG in der GRV können hier steuer und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
Erweiterte betriebliche Grundversorgung
Darüber hinaus können bei einer Direktversicherung weitere Beiträge in Höhe von jährlich bis zu 4% der BBG in der GRV steuer aber nicht sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Allerdings vermindert sich dieses Volumen um evtl. nach § 40b EStG gezahlte pauschalbesteuerte Beiträge. Dieses Zusatzvolumen kann z.B. für höhere Entgeltumwandlungen und arbeitgeberfinanzierte Beitragszuschüsse genutzt werden. Denkbar ist auch eine vom Arbeitgeber finanzierte Absicherung der Arbeitskraft.