Versicherungsbausteine nach Bedarf zur Gebäudeabsicherung
Mietausfall
Sach-Gebäude
Photovoltaik
Glasbruch
Technische Gefahren
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
*Gilt nicht für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die Photovoltaik-Versicherung sowie die Gefahren der Technischen Versicherung. Gilt nur, sofern die Versicherung zum geltenden Neuwert mit einer Versicherungssumme von höchstens 100.000 Mark 1914 vereinbart wurde.
**Gilt nicht für die Photovoltaik-Versicherung als gebündelter Vertrag
***Voraussetzung: Versicherung wurde zum geltenden Neuwert abgeschlossen. Gilt nicht für die Gefahren der technischen Versicherung und die Photovoltaik-Versicherung als gebündelter Vertrag.
****Befindet sich das Gebäde in Gebrauch, wurden technische Bestandteile ordnungsgemäß gewartet und befindet es sich in gepflegtem und einwandfreiem Zustand, wird der Neuwert* gezahlt. *Voraussetzung: Versicherung wurde zum geltenden Neuwert abgeschlossen.